Die üblichen Ehen
bestehen nach wenigen Jahren
aus kaum mehr -
als Gewohnheit
darum meint Herr Oter:
Eine standesamtliche Ehe sollte zukünftig
nur noch mit Gütertrennung und
auf sieben Jahre befristet möglich sein.
Danach kann sie nur nach Absprache der Partner
(schriftliche Abmachung/Dokumentation)
aktiv verlängert werden
Eine standesamtliche Ehe sollte zukünftig
nur noch mit Gütertrennung und
auf sieben Jahre befristet möglich sein.
Danach kann sie nur nach Absprache der Partner
(schriftliche Abmachung/Dokumentation)
aktiv verlängert werden
:-o
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