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Samstag, 25. Mai 2013

Chronologie eines schrechlichen Verbrechens




Ein schreckliches Verbrechen beschäftigt die Schweiz seit einigen Tagen. Es ist der  
Mord an Marie
und vor allem, die unglaublichen Umstände und verheerenden Irrtümer, die zu diesem Verbrechen in Payerne VD geführt haben.




Hier die Chronik dieses unglaublichen Falls, so wie sie mir aus den Medien bekannt sind:

Am 14 Januar 1998 entführt Claude Dubois (damals 22, Informatikverkäufer) seine 31-jährige Ex-Freundin Pascale, die er in einem Fitnessstudio in Bulle kurze Zeit zuvor kennengelernt hatte. In einem Chalet in La Lécherette vergewaltigt er sie und tötet sie schliesslich auf grausame Weise mit insgesamt fünf Schüssen.

Im Juni 2000 wird der Mörder zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt.
Dabei wird strafmildernd berücksichtigt, dass er „erst“ 22 Jahre alt ist und darum entgeht er der lebenslänglichen Freiheitsstraf.
Das Gericht hält damals fest, dass die Tat auf «bösartige und harte» Weise geschehen sei. Der Mörder wird auch als ausgesprochen eifersüchtig und besitzergreifend, sowie zynisch und sarkastisch beschrieben.
Sein Psychiater warnt damals, dass die Rückfallgefahr dieses «skrupellosen und gefühlskalten Mannes» nicht ausgeschlossen werden könne. Er sei «pervers und narzisstisch, mit einer Persönlichkeitsstörung, die mit einer unvollständigen mentalen Entwicklung korrespondiere».

Während der Haftzeit soll es – gemäss einem Interview eines langjährigen Zellennachbar in «Le Matin» – zu einigen „Besonderheiten“ gekommen sein.
So soll sich der Mörder nie ins Gefängnis integriert haben und die Anweisungen nicht eingehalten haben. Er soll sich, „wie ein verwöhntes Kind“ benommen haben. Er soll es auch „als normal“ gefunden haben, seine Freundin getötet zu haben. Er hätte es nicht ertragen, von ihr verlassen zu werden. Er habe eine Therapie strikte abgelehnt und seine Tat auch nie bereut!
Der Täter sei auch davon besessen gewesen, im Gefängnis eine neue Frau zu finden, so der ehemalige Mithäftling.

Am 8. Mai 2004, heiratet der verurteilte Mörder im Gefängnis dann auch V. S., die er über eine Anzeige kennenlernt haben soll. Sie ist genau wie sein erstes Mordopfer Pascale von Beruf Zahnarztgehilfin.
«Er durfte aber nie mit ihr in eine Liebeszelle. Man schätzte ihn als zu gefährlich ein, um mit seiner Frau allein zu sein.», sagt der Mitgefangene.
Gemäss den Medien gerät die Beziehung aber auch im „Familienzimmer“ rasch ausser Kontrolle. Der Täter stellt immer weitere Forderungen. Er verlangt von seiner Ehefrau „obszöne Fotos in vulgärer Aufmachung“. Sie bekommt Angst und wendet sich von ihm ab. Daraufhin wird sie von ihm massiv bedroht und einmal soll er sie auch gewürgt haben.
Am 7. Juni erfolgt die definitive Trennung und der Täter soll Rache geschworen haben.

Nach Verbüssung der Hälfte seiner Gefängnisstrafe beantragt er, extern arbeiten zu können.
Der Antrag wird abgewiesen.

Am 15. Mai 2011 hat der Mörder, zusammen mit der Untersuchungshaft, zwei Drittel seiner Strafe abgesessen.
Deshalb kann er die vorzeitige Haftentlassung beantragen.
Dieser Antrag wird abgelehnt.

Er wird in ein anderes Gefängnis mit tieferer Sicherheitsstufe (Bellechasse FR) verlegt, um sein Verhalten zu testen. Es werden ihm auch begleitete Ausgänge bewilligt, danach auch solche ohne Begleitung. Anscheinend ging alles gut.

Am 3. Juli 2012 wird ein erneuter Antrag auf Haftentlassung wieder abgelehnt.

Im August 2012 entscheidet die Waadtländer Strafvollzugsbehörde, dass der Mörder den Rest seiner Strafe im Hausarrest mit einer elektronischen Fussfessel absitzen kann.
Begründung: allmähliche Vorbereitung auf seine definitive Haftentlassung am 13. Januar 2018.
Er darf sich in einem eingegrenzten Gebiet bewegen, die „Fessel“ ist jedoch nicht mit einem GPS-Gerät ausgerüstet.

Er arbeitet ab dem 20. August in einem Job der ihm sein Vater verschaffte, fährt einen grauen Toyota Yaris und hat eine eigene Wohnung in Avenches VD.

Im Oktober 2012 kommt es aber bereits wieder zu erheblichen Zwischenfällen. Gemäss Zeugen stösst er Todesdrohungen gegen Arbeitskollegen aus und veröffentlicht im Internet bösartige und sexistische Unterstellungen gegen seine Ex-Frau. Die waadtländische Bewährungshilfe schlägt Alarm und es wird eine Klage eingereicht und die Rückversetzung in die Haftanstalt verlangt.

Am 23. November 2012 hebt die gleiche Behörde den Hausarrest wieder auf und ordnete die erneute Inhaftierung an.
Gegen diesen Entscheid legt die Anwältin des Delinquenten Rekurs ein.

Am 14. Januar 2013 gewährt ein einzelner Strafvollzugsrichter dem Rekurs eine aufschiebende Wirkung und der Mörder wird erneut in den Hausarrest entlassen.

Im März 2013 wird der Hausarrest für den Mörder (jetzt 36 Jahre alt) offenbar bestätigt.
Der Mörder lernt sein späteres 2. Opfer Marie (19) kennen.

Am 13. Mai 2013 wird Marie vermisst. Sie wurde vom Delinquenten entführt.
Am 14. Mai kann der Entführer nach einer wilden Verfolgungsjagd mit mehreren Schüssen gestoppt und verhaftet werden. Er ist nur geringfügig verletzt. Der elektronischen „Fessel“ aus Kunststoff hatte er sich inzwischen entledigt.
In der darauf folgenden Nacht führt er die Polizei zur Leiche der jungen Frau, die er in einem Waldstück in der Nähe von Châtonaye im Kanton Freiburg umgebracht hatte. Die Umstände ihres Todes sind noch unklar. Er verweigert daraufhin auch jedliche weitere Aussage.

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Soweit der Ablauf der Ereignisse, wie ich sie aus diversen Medien entnehmen konnte.

Stellvertretend sind die folgende Zeitungen erwähnt: 
Sonntagszeitung, Tagesanzeiger, Blick und 20min.
Über diese Links können auch weitere Berichte sowie Fotos angezeigt werden.



Meine Meinung dazu:
Ich denke, dass sich anhand dieser Fakten jeder ein eigens Bild darüber machen kann, ob in diesem Fall richtig entschieden und gehandelt wurde. Für mich ist es ein Skandal.
Aber man hat erneut eine Besserung in der Beurteilung der Straftäter und eine Überprüfung der Haftprozesse versprochen.

Genau so, wie bei früheren, ähnlichen Fällen:
dem Mord an Pasquale Brumann 1993 oder dem Mordfall Lucie im März 2009, bei denen auch versichert wurde – dass es «einen solchen Mordfall nie mehr geben soll».



:(

5 Kommentare :

Njala hat gesagt…

Das ist wirklich dramatisch, denn der zweite Mord hätte definitiv verhindert werden können. Problem ist sicherlich, dass da die halbe Welt am Rad dreht, die Haftanstalten voll sind und erschwerend hinzu fügt sich, dass sie den Steuerzahler eine Menge Geld kosten.
Resozialisierung mag ja für Steuersünder und Kleinkriminelle sinnvoll sein. Aber bei einem Mord wird meiner Meinung nach eine bestimmte Hemmschwelle überschritten, die mich arg zweifeln lässt ob das alles so sinnig ist.

Ein sehr ernstes Thema.

Viele, liebe Grüße und noch ein schönes, entspanntes Wochenende!
N.

Anonym hat gesagt…

Meine Meinung: absolute Sauerei, dass ein Mörder, welcher seine Tat auch nie bereut hat, überhaupt irgendwelchen Freigang zugesprochen bekommt!!!
T.O.&O.

Herr Oter hat gesagt…

@Njala:
Dass Fehler mal passieren können (auch wenn sie in diesem Bereich einfach verheerende Folgen haben), muss hingenommen werden.
Aber hier sind zuviele Fehler passiert! Auch handelt es sich dabei um "Systemfehler" die bereits früher in ähnlichen Fällen erkannt wurden. Besonders bedenlich ist auch, dass zum Teil Einzelpersonen so wichtige Entscheidungen treffen können.

Bei der Rückfallgefahr gebe ich Dir absolut recht.


@T.O.&O.:
Da hast Du recht.
Auch ist es unverständlich, dass aus früheren Fällen Gelerntes in anderen Kantonen, nicht schweizweit übernommen wird. Hätte man von Zürich oder Aargau gelernt, es wäre nicht passiert. Aber hierzulande müssen wohl 25 Morde passieren, bis jeder Kantone seine Praxis geändert hat.

Fö­de­ra­lis­mus ist gut, Eigensinn ist in diesem Fall einfach tödlich.

@ beide:
Ich wünsche Euch einen erfreulichen und vielleicht sogar etwas sonnigen Sonntag.

Liebe Grüsse
Re

Eve versus the paradise hat gesagt…

Es ist entsetzlich, dass man so einen Menschen, der so eindeutig nichts bereut und dann sogar mit weiteren Morden droht, auf unschuldige Menschen "loslässt". Und die Fussfessel ist doch sowieso ein Witz, erstens kann man sie kinderleicht loswerden und zweitens, wie soll so ein Ding denn jemanden vor einem weiteren Mord abhalten? Ich kann nicht verstehen, wie man so viele alarmierende Anzeichen einfach übersehen konnte/wollte. Nur um zu sparen? Da zahle ich lieber mehr Steuern und bin dafür sicher, ganz ehrlich!

Herr Oter hat gesagt…

Liebe Eve
Ich hoffe doch sehr, dass das Sparen nicht mit ein Grund für die verhängnisvollen Entscheide waren.

Ich denke eher, dass veraltete Strukturen und Einzelentscheide dafür verantwortlich gemacht müssen.

Es beliebt nur zu hoffen, dass wenigstens diesmal ALLE Kantone ihre Praxis überdenken.

Ich wünsche Dir einen schönen Rest der Woche und sende Grüsse aus der Zentralschweiz.
Resunad